Grundlage für eine Behandlung ist die ärztliche Diagnose und damit verbunden deren Verordnung, denn Physiotherapie ist ein Heilmittel im medizinischen Sinne.
Die Behandlung beginnt mit der Anamnese (= Gespräch). Der/Die PhysiotherapeutIn informiert sich bei dem/der PatientenIn über seine Beschwerden, die medizinische Vorgeschichte, den Allgemeinzustand, andere ärztliche Behandlungen, bisherige Therapien und erkundigt sich nach möglichen Kontraindikationen für eine Behandlung.
Im Anschluss daran erfolgt die körperliche Befundung (= Untersuchung) und es wird eine klinische Bilanz aufgestellt. Der/Die PhysiotherapeutIn untersucht den/die PatientenIn manuell (= mit den Händen), beobachtet die Bewegungsabläufe und berücksichtigt andere nützliche Informationen wie z.B. Röntgenbilder, OP-Berichte, usw.
Bevor die Therapie beginnt erstellen Physiotherapeuten einen Behandlungsplan, der individuell auf den Patienten zugeschnitten ist. Dieser Plan wird vom Physiotherapeuten regelmäßig überprüft und gegebenenfalls korrigiert, beziehungsweise angepasst.
Physiotherapie umfasst die physiotherapeutischen Verfahren der Bewegungstherapie (engl. kinesitherapy; therapeutic exercises) sowie die physikalische Therapie. Physiotherapie nutzt als natürliches Heilverfahren die passive (z.B. durch den Therapeuten geführte) und die aktive Therapie (selbstständig ausgeführte Bewegung des Menschen), sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Heilung und Vorbeugung von Erkrankungen. Zu den passiven Maßnahmen zählen Manuelle Therapie, Massage, Fango, Eisanwendungen und Kinesio-Tape. Zu den aktiven Maßnahmen zählt die Krankengymnastik, bzw. die Bewegungstherapie. Sie ist ein dynamischer Prozess, der sich an die Steigerung der Belastbarkeit im Verlauf des Heilungsprozesses anpasst.
Jonas Vogt ist staatlich anerkannter Physiotherapeut und hat zusätzlich einen Bachelor of Health in Physiotherapie.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten wird die Praxis bei der Physiotherapie leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Privatversicherte, Beihilfeberechtigte oder Zusatzkrankenversicherte können die Behandlungskosten mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Bringen Sie hierfür bitte ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt mit.
Gesetzlich Krankenkassenversicherte können die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Alternativ besteht die Möglichkeit über eine Heilpraktiker Zusatzversicherung die Behandlung mit Osteopathie abzurechnen.
Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe teilweise nicht die kompletten Behandlungskosten übernimmt. Da auch Privatkassen sich mittlerweile oft an den Beihilfesätzen orientieren, ist es möglich, dass Sie als Privatpatient einen Teil Ihrer Behandlung selbst übernehmen müssen. Zudem sollten Sie beachten, dass die Voraussetzungen, der Leistungsumfang und die Abrechnung der Krankenkassen unterschiedlich sind.
Um „Überraschungen“ vorzubeugen, erkundigen Sie sich bitte vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse in welchem Umfang die Leistungen bezuschusst werden oder ob sie sogar vollständig übernommen werden.