Behandlung & Kostenerstattung

Osteopathische Behandlung

 

Die Behandlung beginnt mit der Anamnese (= Gespräch). Der/Die OsteopathIn informiert sich beim PatientenIn über seine Beschwerden, die medizinische Vorgeschichte, den Allgemeinzustand, andere ärztliche Behandlungen, bisherige Therapien und erkundigt sich nach möglichen Kontraindikationen für eine Behandlung.

 

Im Anschluss daran erfolgt die körperliche Befundung (= Untersuchung) und es wird eine klinische Bilanz aufgestellt. Der/Die OsteopathIn untersucht den/die PatientenIn manuell (= mit den Händen) und berücksichtigt andere nützliche Informationen wie z.B. Röntgenbilder, OP-Berichte, usw. Erst dann entscheidet der/die kompetente OsteopathIn, ob er/sie den/die PatientenIn selbst behandelt oder ihn/sie an einen Facharzt verweist.

 

Die Osteopathiebehandlung beruht einzig und allein auf manuellen Techniken in den drei Kerngebieten der Osteopathie: Parietale, Viszerale und Kraniosakrale Osteopathie.

 

Ein/Eine OsteopathIn verschafft sich einen Überblick über alle Blockaden und Bewegungseinschränkungen im Körper, die mit den Beschwerden zusammenhängen. So sucht er/sie nach der Ursache der Beschwerden und behandelt diese durch Manipulation, Muskeltechniken, Dehnungen und Mobilisation.

 

Nach der Behandlung braucht der Körper eine gewisse Zeit, um auf die Behandlungstechniken zu reagieren. Meist wird zwischen den Behandlungen mindestens eine Woche gewartet.

 

Kostenerstattung

 

Ich habe eine erfolgreich abgeschlossene berufsbegleitende Ausbildung zum Osteopathen mit einer Ausbildungszeit von über 1350 h bei der IAO (International Academy of Osteopathy) und bin als vollwertiges Mitglied im VWOD (Verband Wissenschaftlicher Osteopathen Deutschland) registriert. Zudem habe ich am 19.06.2017 beim Landratsamt München die Heilpraktiker-Prüfung erfolgreich abgeschlossenen und bin beim Landratsamt Rosenheim als Heilpraktiker und Osteopath angemeldet.

 

Dadurch erfülle ich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und darf die Berufsbezeichnung als Heilpraktiker und Osteopath führen, wodurch ich alle Voraussetzungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen für eine Kostenübernahme der Behandlungskosten erfülle.

 

Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse in welchem Umfang diese Leistung bezuschusst wird oder ob sie sogar vollständig übernommen wird. Zudem sollte Sie beachten, dass die Voraussetzungen, der Leistungsumfang und die Abrechnung der Krankenkassen jeweils unterschiedlich sind.

 

Der folgende Link wird Ihnen ein Verzeichnis der aktuell 97 gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) auflisten, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen. Klicken Sie dazu einfach auf Namen oder Logo der jeweilgen GKV. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Daher empfiehlt es sich bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen ob die Angaben stimmen oder sich geändert haben.

Liste gesetzlicher Krankenkassen die Osteopathie bezuschussen

 

Quellen: Verband Wissenschaftlicher Osteopathen Deutschlands e.V. | The International Academy of Osteopathy®